Ihre Cloud-Daten und der US Cloud Act — was Schweizer Firmen wissen müssen
Sie speichern Ihre Firmendaten bei Microsoft oder Google. Der Server steht in der Schweiz. Alles sicher? Nicht ganz.

Sie speichern Ihre Firmendaten bei Microsoft oder Google. Der Server steht in der Schweiz. Alles sicher? Nicht ganz. Der US Cloud Act gibt amerikanischen Behörden das Recht, auf Ihre Daten zuzugreifen – egal, wo der Server steht. Auch wenn er in Zürich steht. Was das für Ihren Betrieb heisst und wie Sie sich schützen können.
Was der US Cloud Act ist
Der Cloud Act ist ein amerikanisches Gesetz von 2018. Es zwingt US-Firmen wie Microsoft, Google und Amazon dazu, Daten an US-Behörden herauszugeben. Auf Anfrage. Ohne dass Sie davon erfahren.
- E-Mails und Kalender in Microsoft 365
- Dateien auf OneDrive, Google Drive oder Dropbox
- Backups bei AWS oder anderen amerikanischen Cloud-Diensten
- Buchhaltungsdaten in cloudbasierten Programmen
Warum das Schweizer Recht nicht schützt
Die Schweiz hat seit 2023 ein modernes Datenschutzgesetz. Es verlangt, dass Personendaten geschützt werden. Aber dieses Gesetz gilt nur in der Schweiz. Es kann amerikanische Behörden nicht aufhalten. Wenn Ihr Cloud-Anbieter eine US-Firma ist, nützt Ihmen das Schweizer Gesetz nichts. Der Anbieter muss dem Cloud Act folgen — nicht dem Schweizer Datenschutz.
Ein aktuelles Beispiel
Im Mai 2026 hat das Schweizer Bundesamt für Gesundheit einen neuen Datenraum für Patientendaten ausgeschrieben. Die Bedingung: keine US-Anbieter. Begründung: Der Cloud Act macht es unmöglich, Patientendaten vor amerikanischem Zugriff zu schützen. Was für Gesundheitsdaten gilt, gilt auch für Ihre Kundenlisten, Ihre Finanzzahlen und Ihre Geschäftspost.
Was Sie tun können
Es gibt drei Wege:
- Bewusst bleiben. Wenn Sie Microsoft 365 oder Google Workspace nutzen, wissen Sie jetzt: Diese Daten sind vor US-Behörden nicht geschützt. Das ist für viele Firmen in Ordnung – solange sie es wissen.
- Schweizer Alternativen prüfen. Anbieter wie Infomaniak (aus der Schweiz) oder AlpineDC (Rechenzentrum in Lausanne) unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht. Der Cloud Act gilt für sie nicht.
- Die wichtigsten Daten trennen. Kundenlisten und Finanzdaten auf einen Schweizer Cloud-Speicher, das Tagesgeschäft weiter bei Microsoft – das ist ein praktischer Mittelweg.
Unser Standpunkt
Wir bei SGComputers sind seit 2003 in Turbenthal. Wir haben Kunden, die seit zwanzig Jahren bei uns sind. Wir empfehlen nichts, was wir nicht selbst einsetzen. Unsere eigenen Daten liegen auf Schweizer Servern. Ohne Ausnahme. Denn wir wollen nicht, dass jemand in Washington entscheidet, wer unsere Kundenliste liest.
Gut zu wissen
Was ist der US Cloud Act?
Der US Cloud Act ist ein amerikanisches Gesetz von 2018. Es zwingt US-Firmen wie Microsoft, Google und Amazon dazu, auf Anfrage Daten an US-Behörden herauszugeben – egal, in welchem Land der Server steht.
Betrifft mich das, wenn mein Server in der Schweiz steht?
Ja. Entscheidend ist nicht, wo der Server steht, sondern welchem Recht der Anbieter untersteht. Ist Ihr Anbieter eine US-Firma, muss er dem Cloud Act folgen – auch wenn der Server in Zürich steht.
Was kann ich dagegen tun?
Sie können auf Schweizer Anbieter wechseln, die ausschliesslich Schweizer Recht unterstehen (zum Beispiel Infomaniak oder AlpineDC). Oder Sie trennen Ihre wichtigen Daten von Ihrem Tagesgeschäft: Kundenlisten und Finanzdaten in eine Schweizer Cloud, den Rest bei Ihrem bisherigen Anbieter.
Was kostet der Wechsel zu einem Schweizer Anbieter?
Ein Schweizer Cloud-Speicher beginnt bei etwa 20 Franken pro Monat, ein E-Mail-Postfach bei rund 10 Franken. Der Wechsel ist kein finanzieller Kraftakt und lässt sich schritweise umsetzen.
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